BehandlungenEinfache Versorgung |
Bei einer "einfachen Versorgung" handelt es sich um die Lösung eines Problems, die von den Krankenkassen als "wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig" angesehen wird. Es entstehen hierbei nur die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, z.B. bei Zahnersatz, alle anderen Leistungen werden von den Krankenkassen übernommen.
Bei Patienten mit einer Privaten Versicherung sollten die Kosten entsprechend der vereinbarten Versicherungsleistung übernommen werden, die vorgesehenen Steigerungsfaktoren bewegen sich im Bereich 2,3fach bis 3,5fach.