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Behandlungen

Standard-Versorgung

Die "Standard-Versorgung" bewegt sich zwischen dem Notwendigen und dem Möglichen, stellt also in der Regel einen vernünftigen Kompromiss dar zwischen einer minimal notwendigen und einer High-End-Lösung. Normalerweise werden die Kosten dabei nicht komplett von der Krankenkasse übernommen und es ist somit ein Eigenanteil zu leisten.

Auch bei einer Privaten Versicherung ist es wahrscheinlich, dass nicht alle Kosten erstattet werden, da teilweise Faktoren oberhalb von 3,5fach angesetzt werden müssen und deshalb die Erstattung dieser höheren Faktoren in der Regel vertraglich auf 3,5fach begrenzt ist. Hintergrund für diese höheren Faktoren ist meistens nicht die extreme Schwierigkeit der Behandlung sondern einfach nur die mittlerweile völlig unzureichende Gebührenordnung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Weder sind dort die modernen Behandlungsmethoden abgebildet noch zwischenzeitlich gesetzlich vorgeschriebene Pflichten z.B. im Bereich Hygiene oder Dokumentation berücksichtigt.

Wie auch, schließlich stammt die aktuell gültige Gebührenordnung abgesehen von minimalen Ergänzungen (im Jahr 2012) aus dem Jahr 1988! Und als ob dies noch nicht schlimm genug wäre, es wurde eine ältere Gebührenordnung aus dem Jahr 1965 als Basis herangezogen, Preisstand der aktuellen Gebührenordnung ist also immer noch unverändert ein Preis aus dem Jahr 1965! Selbst seit 1988 ist die Kaufkraft um rund 45% gesunken, seit 1965 sogar um über 75%! Und die Inflation betrug fast 80% (seit 1988) bzw. über 300% (seit 1965).

Das lässt sich dann leider nicht mehr ohne Abstriche bei der Behandlung zu machen mit der maximal möglichen Steigerung (rund 50%) des "normalen" Faktors (2,3fach auf 3,5fach) ausgleichen. Schon gar nicht, wenn noch zusätzliche Schwierigkeiten bei der Behandlung mit ins Spiel kommen, für die die Steigerung des Faktors ursprünglich vom Gesetzgeber mal vorgesehen wurde. Der Gesetzgeber hat aber auch einen Punktwert in der Gebührenordnung verankert, weigert sich jedoch beharrlich trotz steigender Auflagen eine Anpassung vorzunehmen. Der Punktwert beträgt somit seit 1988 unverändert 11 Pfennig! Oder 5,62421 Cent...